Führerschein Klasse B und B 197*
Fahrzeug:
- Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter:
ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen:
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Wegfall der Bestimmung »zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen«.
Einschluss:
Klassen L und AM
* Die Grundausbildung und die abschließende Überprüfungsfahrt wird mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe durch den Fahrlehrer durchgeführt, die restliche Ausbildung findet auf ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt.
Radebeul
Hauptstelle
Ledenweg 1
01445 Radebeul
Tel.: 0351 / 79553553
Öffnungszeiten:
Di., Mi. u. Do.
15.00–18.00 Uhr