Weil Fahren lernen Laune macht!

Führerschein Klasse B und B 197*

Fahrzeug:

  • Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.

Alter:
ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Sonstige Regelungen:
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Wegfall der Bestimmung »zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen«.

Einschluss:
Klassen L und AM

* Die Grundausbildung und die abschließende Überprüfungsfahrt wird mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe durch den Fahrlehrer durchgeführt, die restliche Ausbildung findet auf ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt.

Radebeul

Hauptstelle

Ledenweg 1
01445 Radebeul
Tel.: 0351 / 79553553

Öffnungszeiten:
Di., Mi. u. Do.
15.00–18.00 Uhr